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Elze, den 4. Juli 1908

An den Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover.

Auf das gefällige umstehende Schreiben erwidere ich ganz ergebenst, dass der Kötner Heinrich Plumhof, solange ich hier bin, keine Zehnten für Bienen entrichtet hat. Dagegen musste er bei seiner Verheiratung, wie jeder Zehntpflichtige, die Genehmigung des Gutsherrn, hier der Magistrat, einholen und dafür etwa 6 Mark entrichten, dies ist jedenfalls als Weinkauf bei Überschreibung einer Hofstelle von Vater auf Sohn oder Tochter gemeint. Ein Verkauf des Hofes oder Ländereien darf ohne Genehmigung des Gutsherrn nicht geschehen.

Der Hegemeister

gez. Mann

 

B.Nr.4530                        Abschrift erhält

die Königliche Ablösungskommission des Kreises Burgdorf, z.Hd. des Herrn Geh. Regierungsrats Walbaum Hochwohlgeboren,
hier, zur gefälligen Kenntnisnahme.
Bezüglich Zahlung der Ablösesumme beantragen wir die Auszahlung des 18fachen Betrages in bar.

Hannover, den 8. Juli 1908.

Der Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt

 

Abschrift

Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover.

Hannover, den 6. April 1909      Geschäftsbuch Nr. 2565

Durch Schreiben vom 8. Juli 1908 B. No. 4530 teilten wir mit, dass der Köthner Heinrich Plumhof eine Gebühr von 6 Mark für die bei seiner Verheiratung einzuholende Genehmigung des Gutsherrn von Elze zu zahlen habe.
nach dem Ablösungsrezesse vom 14. Oktober 1908 ist diese Abgabe nicht berücksichtigt worden.
Wir bitten um Mitteilung, ob die Ablösung der Abgabe noch beabsichtigt wird.

Der Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

An die Kgl. Ablösungs-Kommission des Kreises Burgdorf

z. H. des Herrn Geh. Reg. Rates Walbaum Hochwohlgeboren

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