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Gemeindeprotokoll

 

Gemeindeversammlung 1.März 1853

Nachdem sich sämtliche Einwohner eingefunden, ward von Unterzeichneten beantragt, wie und auf welche weise die Feldhüter zu halten sein sollten, .worauf einstimmig beschlossen , das das Dienst in 4 Rotten geteilt jeden derselben einer und zwar das Loß entscheiden sollte wer zuerst den Dienst übernehmen sollte und traf sich demnach das in

1. Rotte Heinrich Teilmann
2. Rotte Friedrich Löhrding
3. Rotte Jo Heinrich Brockmann
4. Rotte Jo Heinrich Möller

von 1.März 1853 bis dahin 1855 den Dienst zu übernehmen. hätten, dann von 2 zu 2 Jahren der Reihe nach wechseln sollen dass dieselben die Strafe bis zu einen Tahler die Hälfte und was darüber nach den Gesetzen als Lohn zu beziehen hätten. Bütehorn

 

Gemeindeversammlung den 3.August 1862

1. Betreffend das Halten der Bullen und
2. Jagtverpachtung

Nachdem sich die sämtlichen Einwohner bis auf Gerberding, Löhrding und Vietge eingefunden welche letzteren sich durch andere vertreten ließen, ward beschlossen, das diejenigen welche 3 Bund und darunter jeder ein Jahr die aber über 3 Bund 2 Jahr den Bullen zu halten hätten, welchen Beschluß jedoch Möller Wilh Giesemann und Heinrich Giesemann nicht beitraten. Der Antritt desselben ward durch Loos entschieden und traf es sich, das Löhrding und Bütehorn den Anfang zu machen hätten.

Ferner ward beschlossen, das zuvor eine Unterhandlung mit den Oberen Jagtdepartement stattfinden solle, bevor zur weiteren Verpachtung geschritten wird.
Bütehorn

Nach Vollziehung des Prodekolls erklährten sich jedoch Wilh Giesemann und Heinrich Giesemann ihren Antrag zurück zunehmen und dem Beschluß der Gemeinde beizutreten.
Bütehorn, Goltermann,, Dettmers, Balsmeier