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Martens Hof

alte Brandkassennummer 5

 

Martens Hof ist Teil des ursprünglichen Vollmeyer Hofes Oldenhof

Name Marten Bekman war 1589 im Viehschatzregister eingetragen. Nach seinem Vornamen wurde der Hof benannt.   
Größe  3/8  Hof im Kontributionskataster von 1678  
Haustyp Vierständer – Hallenhaus von 1833  
Giebelinschrift „Ach segne mich mein Gott und alles was ich habe denn alles dieses ist ja deine gute Gabe. Gesegnet sey die Frucht gesegnet sey mein Vieh gesegnet Haus und Hoff“

Cord Heinrich Kohne  Anno 1833  Cathrine Dorothee Dannebeck Nr 5  

Nebengebäude Einfach - Längs – Durchfahrtscheune von 1757
Giebelinschrift „All mein anfang mittel und end befehl ich Gott in seine Händ. Der selbe mein Ellend wend. Zu einem guten selgen Ende.“
Hans Hinrich Kohne Anna Margretha Ebeling    Anno 1757  
Hofqualität 1777  Hans Hinrich Kohne hatte als Herrschaftliches Lehen einen 3/8 Hof, eine Ehefrau, zwei Söhne und zwei Töchter unter 18 Jahren, einen Knecht und eine Magd. Also musste der Hof acht Personen ernähren. Zum Hof gehörten weiterhin ein Wohnhaus mit zwei Nebengebäuden, zwei Ochsen, sechs Kühe und zwei Rinder, zwei Pferde (Stuten), 12 Schafe und zwei Schweine, 28 Morgen Ackerland, sieben Fuder Wiese, zwei Himten Einfall Gartenland und sechs Obstbäume.

 

Beeidigungsprotokoll für den Feuer - Geschworenen Kohne zu Elze    Actum Bissendorf den 5-ten July 1804

 „...zum neuen Feuergeschwornen für die gedachte Dorfschaft – Johann Jürgen Kohne – in Vorschlag gebracht und Amts wegen tüchtig gefunden war, so wurde derselbe heute nach vorgängiger Meineids Verwarnung dahin eidlich verpflichtet, daß er, soviel in seinem Vermögen stehe, dahin sehen wolle, daß unter göttlichem Beystande alle Feuersgefahr verhütet, und Alles, was dazu einigen Anlaß geben könnte, vermieden und abgestellt werden möge, zu welchem Ende, er nicht nur über die vorhandenen Feuergeräthschaften als Leitern, Hacken, Eimer und dergleichen gehörige Aufsicht führen, daß solche in gutem Stande und in gebührender Anzahl vorhanden und erhalten, sondern auch alle Häuser in dem Dorfe wenigstens alle Vierteljahr einmal genau visitiren und zusehen wolle, ob die Feuerfächer, Feuerrahmen, Feuerheerde und Backöfen also beschaffen, daß dadurch keine Feuersgefahr zu besorgen, ob bey den Bauern Brandtweinbrennern und Schmieden, falls dergleichen vorhanden, die Brandmauern und Feuer Essen im gehörigen Stande; ob in jedem Hause ein Feuerstulpen und eine untadelhafte Stalleuchte befindlich, ob Holz vor dem Ofen oder gar in desssen Rauchloche getrocknet werde; ob die Asche weit genug von den Häusern und Gebäuden, auch nicht auf den Mist geschüttet werde; da er dann die hieran und sonst betroffenen Mängel sofort dem hiesigen Amte anzeigen im übrigen aber sich also verhalten wolle, wie es einem ehrlichen und aufrichten Feueraufseher wohl anstehe und gebühre. So wahr ihm Gott helfen möge und sein heiliges Wort und ist demselben gegenwärtiges Protocoll zu seiner Legitimation und bessern Nachachtung in beglaubigter Form ausgefertigt ut cupra in Fidem“